PPWR wird am 12. August 2026 anwendbar; Durchführungsrechtsakte zur Kennzeichnung aus Artikel 12 noch nicht erlassen
Anwendungsdatum: 12. August 2026
Veröffentlicht von Luiz Hogrefe: 13. August 2026
Was sich geändert hat
Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) wird am 12. August 2026 anwendbar. Artikel 12 Absätze 6 und 7 verpflichteten die Europäische Kommission, bis zu diesem Datum die Durchführungsrechtsakte zu erlassen, die die harmonisierte Kennzeichnung und die Methodik der digitalen Markierung festlegen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Meldung ist ein solcher Rechtsakt nicht in der amtlichen Historie der Verordnung auf EUR-Lex verzeichnet.
Wer betroffen ist
Brasilianische Exporteure, die Verpackungen auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr bringen und auf die harmonisierte Kennzeichnung nach Artikel 12 der PPWR angewiesen sind.
Was zu tun ist
Die Rechtsetzungshistorie der Verordnung (EU) 2025/40 auf EUR-Lex im Hinblick auf die ausstehenden Durchführungsrechtsakte beobachten, bevor Kennzeichnungssysteme für Verpackungen fertiggestellt werden.
Zugehörige Fristen
- 12. August 2026. Beginn der Anwendung der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR).
Primärquelle
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32025R0040
Gegen die Primärquelle geprüft von Luiz Hogrefe am 13. August 2026; eingesehene Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32025R0040.
