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Unabhängiges F&E-Projekt · Köln

PPWR · Artikel 12 Absatz 6 und 7Anwendbar

PPWR wird am 12. August 2026 anwendbar; Durchführungsrechtsakte zur Kennzeichnung aus Artikel 12 noch nicht erlassen

Anwendungsdatum: 12. August 2026

Veröffentlicht von Luiz Hogrefe: 13. August 2026

Was sich geändert hat

Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) wird am 12. August 2026 anwendbar. Artikel 12 Absätze 6 und 7 verpflichteten die Europäische Kommission, bis zu diesem Datum die Durchführungsrechtsakte zu erlassen, die die harmonisierte Kennzeichnung und die Methodik der digitalen Markierung festlegen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Meldung ist ein solcher Rechtsakt nicht in der amtlichen Historie der Verordnung auf EUR-Lex verzeichnet.

Wer betroffen ist

Brasilianische Exporteure, die Verpackungen auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr bringen und auf die harmonisierte Kennzeichnung nach Artikel 12 der PPWR angewiesen sind.

Was zu tun ist

Die Rechtsetzungshistorie der Verordnung (EU) 2025/40 auf EUR-Lex im Hinblick auf die ausstehenden Durchführungsrechtsakte beobachten, bevor Kennzeichnungssysteme für Verpackungen fertiggestellt werden.

Zugehörige Fristen

  • 12. August 2026. Beginn der Anwendung der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR).

Primärquelle

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32025R0040

Gegen die Primärquelle geprüft von Luiz Hogrefe am 13. August 2026; eingesehene Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32025R0040.

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Information am angegebenen Datum anhand einer Primärquelle verifiziert. Dieser Inhalt dient nur der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bestätigen Sie die Anwendbarkeit auf Ihren konkreten Fall mit Ihrem eigenen Berater.

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