Verifizierte Nachweise
Deterministisch zuerst. Die Extraktion aus strukturierten, signierten Dokumenten ist deterministisch; KI-Modelle entscheiden nie über Fakten. Jedes Attribut trägt sein Quelldokument und eine Konfidenzstufe auf einem hash-verketteten Audit-Trail. Ein ungeklärtes Attribut mit niedriger Konfidenz hält die Ausstellung des gesamten Passes zurück: Ein registrierter menschlicher Attester klärt es zuerst. KI für die Skalierung, Menschen für das letzte Wort.
Was die Konfidenzniveaus bedeuten
- HOCH: strukturierte, signierte oder amtlich ausgestellte Nachweise, geprüft und über Quellen hinweg konsistent, oder durch eine registrierte menschliche Attestierung angehoben.
- MITTEL: gültige dokumentarische Evidenz mit begrenzter Prüftiefe; markiert und veröffentlicht, in Erwartung stärkerer Bestätigung.
- NIEDRIG: unzureichende, widersprüchliche oder nicht überprüfbare Angaben; hält die Ausstellung des gesamten Passes zurück, bis ein registrierter menschlicher Attester sie klärt.
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Die EUDR-Nachweiskarte für Importeure
Artikel 9 Absatz 1 der EU-Entwaldungsverordnung nennt acht Informationsanforderungen, Buchstaben a bis h, die ein Marktteilnehmer für jede Sendung erheben und aufbewahren muss. Jede Zeile wird zu einem Attribut im Pass: Quelldokument verknüpft, Konfidenz bewertet, menschliche Prüfung, wo erforderlich. Die letzte Zeile ist keine Anforderung aus Artikel 9 Absatz 1 und ist entsprechend gekennzeichnet.
Quelle: Regulation (EU) 2023/1115, Article 9(1), points (a) to (h); point (b) as replaced by Regulation (EU) 2025/2650, Article 1, point (8)(a); Article 4(2) and Article 33 for the due diligence statement (Primärquelle) · geprüft am 23. August 2026
| Nachweis | Artikel | Was der Marktteilnehmer belegen können muss | Typische Quelle |
|---|---|---|---|
| Produkt- und Rohstoffbeschreibung | Art. 9 Abs. 1 (a) | Handelsname und Art, die enthaltenen oder verwendeten Rohstoffe und bei Holz die Artennamen | Handelsdokumente |
| Menge | Art. 9 Abs. 1 (b) | Nettomasse in Kilogramm für Erzeugnisse, die auf den Markt gelangen oder ihn verlassen, mit der besonderen Maßeinheit, wo eine gilt | Rechnung und Zolldokumente |
| Erzeugerland | Art. 9 Abs. 1 (c) | Herkunft und, wo es darauf ankommt, die betreffenden Landesteile | Handels- und Zolldokumente |
| Geolokalisierung der Erzeugungsflächen | Art. 9 Abs. 1 (d) | Alle Grundstücke oder alle Betriebe, in denen die Rinder gehalten wurden | Flächenaufzeichnungen und Register der Erzeuger |
| Erzeugungszeitraum | Art. 9 Abs. 1 (d) | Datum oder Zeitspanne der Erzeugung | Erzeuger- und Partieaufzeichnungen |
| Identität von Lieferant und Empfänger | Art. 9 Abs. 1 (e), (f) | Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse derjenigen, die geliefert haben, und derjenigen, an die geliefert wurde | Rechnungen und Verträge |
| Nachweis der Entwaldungsfreiheit | Art. 9 Abs. 1 (g) | Hinreichend schlüssige und überprüfbare Informationen, dass die Erzeugnisse entwaldungsfrei sind, gemessen am Stichtag 31. Dezember 2020 | Flächenaufzeichnungen, Geodaten, Attestierung |
| Legalität | Art. 9 Abs. 1 (h) | Hinreichend schlüssige und überprüfbare Informationen, dass die Erzeugung den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes folgte | Amtliche Aufzeichnungen |
| Verweis auf die Sorgfaltserklärung | Art. 4 Abs. 2 und Art. 33, nicht Art. 9 Abs. 1 | Die im EU-Informationssystem (TRACES (Trade Control and Expert System (die EU-Plattform für Einfuhrmeldungen))) eingereichte Sorgfaltserklärung. Das ist keine Informationsanforderung nach Artikel 9 Absatz 1: Sie folgt aus Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 33. | Eigene Einreichung des Marktteilnehmers |
Die EUDR-Uhr
Die EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) gilt ab dem 30. Dezember 2026 für mittlere und große Betreiber sowie für Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits von der EU-Holzhandelsverordnung erfasst sind. Die übrigen Kleinst- und Kleinunternehmen folgen am 30. Juni 2027. Bereiten Sie Ihre Nachweiskette vor der Frist vor, nicht danach.
EUDR-Überblick
Die Nachweise, die Importeure vorhalten müssen: was zu prüfen ist und wo es Verbesserungsbedarf gibt.
Zum EUDR-ÜberblickHäufig gestellte Fragen
- Wie viel davon läuft tatsächlich?
- Die Pipeline, die den veröffentlichten Pass erzeugt hat, läuft durchgängig: Aufnahme, deterministische Extraktion, Konfidenzbewertung, menschliche Attestierung bei niedriger Konfidenz und Ausstellung eines signierten Credentials. Der Pass auf dieser Website ist das Ergebnis dieser Pipeline, kein Entwurf davon.
- Menschliche Prüfung klingt teuer. Skaliert das?
- Die Prüfung ist konfidenzgesteuert, nicht flächendeckend: Die meisten Attribute verifizieren deterministisch und brauchen nie einen Menschen. Eine registrierte Attestiererin greift nur bei niedriger Konfidenz ein, prüft auf Attributebene, und jede Prüfung wird im Audit-Trail festgehalten. Menschliches Urteil wird dort eingesetzt, wo es das Ergebnis ändert, nicht dafür, alles zweimal zu lesen.
- Was, wenn die Dokumente nie geordnet wurden?
- Das ist der normale Ausgangspunkt, und genau dort beginnt die Demonstration. Dokumente kommen so an, wie sie existieren, werden in Nachweisklassen einsortiert, und was pro Attribut fehlt, wird gezeigt statt angenommen. Den Rückstand zu ordnen ist das Erste, was die Pipeline tut, keine Voraussetzung dafür.
