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Unabhängiges F&E-Projekt · Köln

EUDR · Artikel 38 Absatz 2 und 3Verabschiedet, noch nicht anwendbar

EUDR-Anwendungstermine: 30. Dezember 2026 und 30. Juni 2027

Anwendungsdatum: 30. Dezember 2026

Veröffentlicht von Luiz Hogrefe: 22. August 2026

Was sich geändert hat

Die Verordnung (EU) 2023/1115 ist in Kraft, ihre zentralen Pflichten aber noch nicht. Artikel 38 Absatz 2 legt fest, dass die Artikel 3 bis 13, 16 bis 24, 26, 31 und 32 ab dem 30. Dezember 2026 gelten. Artikel 38 Absatz 3 gibt Marktteilnehmern, die natürliche Personen oder bis zum 31. Dezember 2024 als solche niedergelassene Kleinst- und kleine Unternehmen sind, ein eigenes Datum: für sie gelten dieselben Artikel ab dem 30. Juni 2027, ausgenommen Erzeugnisse, die vom Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 erfasst sind. Zu diesen Artikeln gehört Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d, die Geolokalisierung der Grundstücke.

Wer betroffen ist

Alle Marktteilnehmer und Händler in den Ketten Kaffee, Kakao, Soja, Rind, Holz, Kautschuk und Ölpalme, die Erzeugnisse auf dem Markt der Europäischen Union bereitstellen oder daraus ausführen. Das zweite Datum ist keine allgemeine Verlängerung: es hängt davon ab, wer der Marktteilnehmer ist und wann er niedergelassen wurde.

Was zu tun ist

Bestimmen, unter welches der beiden Daten das Unternehmen fällt, und dafür das Kriterium des Artikels 38 Absatz 3 lesen statt des Datums, das in Zusammenfassungen kursiert. Wer unter den 30. Dezember 2026 fällt, braucht die Geolokalisierung je Grundstück vorher fertig, denn das ist ein Datum, das am Ursprung entsteht und sich im Hafen nicht rekonstruieren lässt.

Zugehörige Fristen

  • 30. Dezember 2026. Beginn der Anwendung der zentralen EUDR-Pflichten für mittlere und große Unternehmen (Artikel 38 Absatz 2).
  • 30. Juni 2027. Beginn der Anwendung derselben Pflichten für natürliche Personen sowie Kleinst- und kleine Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2024 niedergelassen waren (Artikel 38 Absatz 3).

Primärquelle

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02023R1115-20251226

Gegen die Primärquelle geprüft von Luiz Hogrefe am 22. August 2026; eingesehene Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02023R1115-20251226.

Information am angegebenen Datum anhand einer Primärquelle verifiziert. Dieser Inhalt dient nur der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bestätigen Sie die Anwendbarkeit auf Ihren konkreten Fall mit Ihrem eigenen Berater.

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