Artikel 50 des AI Act wird anwendbar: Transparenz für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren
Anwendungsdatum: 2. August 2026
Veröffentlicht von Luiz Hogrefe: 13. August 2026
Was sich geändert hat
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act): KI-Systeme, die direkt mit natürlichen Personen interagieren, synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen oder Emotionserkennung beziehungsweise biometrische Kategorisierung durchführen, müssen dies dem Nutzer offenlegen.
Wer betroffen ist
Brasilianische Exporteure und Technologieunternehmen, die Chatbots, Kundendienst-Assistenten, Generatoren synthetischer Inhalte oder Systeme zur Emotionserkennung für Nutzer in der Europäischen Union betreiben.
Was zu tun ist
Alle auf EU-Nutzer ausgerichteten KI-Systeme prüfen und sicherstellen, dass die nach Artikel 50 vorgeschriebene Offenlegung der KI-Interaktion umgesetzt ist, bevor in diesen Märkten operiert wird.
Zugehörige Fristen
- 2. August 2026. Beginn der Anwendung der Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act.
Primärquelle
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32024R1689
Gegen die Primärquelle geprüft von Luiz Hogrefe am 13. August 2026; eingesehene Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32024R1689.
