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Unabhängiges F&E-Projekt · Köln

AI Act · Artikel 50Anwendbar

Artikel 50 des AI Act wird anwendbar: Transparenz für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren

Anwendungsdatum: 2. August 2026

Veröffentlicht von Luiz Hogrefe: 13. August 2026

Was sich geändert hat

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act): KI-Systeme, die direkt mit natürlichen Personen interagieren, synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen oder Emotionserkennung beziehungsweise biometrische Kategorisierung durchführen, müssen dies dem Nutzer offenlegen.

Wer betroffen ist

Brasilianische Exporteure und Technologieunternehmen, die Chatbots, Kundendienst-Assistenten, Generatoren synthetischer Inhalte oder Systeme zur Emotionserkennung für Nutzer in der Europäischen Union betreiben.

Was zu tun ist

Alle auf EU-Nutzer ausgerichteten KI-Systeme prüfen und sicherstellen, dass die nach Artikel 50 vorgeschriebene Offenlegung der KI-Interaktion umgesetzt ist, bevor in diesen Märkten operiert wird.

Zugehörige Fristen

  • 2. August 2026. Beginn der Anwendung der Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act.

Primärquelle

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32024R1689

Gegen die Primärquelle geprüft von Luiz Hogrefe am 13. August 2026; eingesehene Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32024R1689.

Vertiefende Analyse im AnyLAI-Blog

Information am angegebenen Datum anhand einer Primärquelle verifiziert. Dieser Inhalt dient nur der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bestätigen Sie die Anwendbarkeit auf Ihren konkreten Fall mit Ihrem eigenen Berater.

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